Abrechnung & Kosten

Gesetzlich Versicherte

Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen. Die Abrechnung erfolgt direkt über Ihre Krankenversicherung. Dazu ist das Einlesen Ihrer Versichertenkarte beim Erstgespräch sowie zu Beginn jeden Quartals erforderlich. Eine ärztliche Überweisung ist nicht notwendig.

Privatversicherte / Beihilfeempfänger

Die Kosten für eine Psychotherapie werden von den privaten Krankenversicherungen bzw. Beihilfestellen nach ordnungsgemäßer Antragstellung in der Regel übernommen. Da die Kostenübernahme (Anzahl der Sitzungen, Höhe der Kosten, eventuelle private Zuzahlungen) von den Bedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft und Ihrem individuellen Tarif abhängt, empfehle ich Ihnen, sich frühzeitig mit Ihrer privaten Krankenversicherung / Beihilfestelle in Verbindung zu setzen, um die Voraussetzungen und Bedingungen für die Kostenübernahme einer psychotherapeutischen Behandlung zu klären. 
Das Honorar richtet sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP-Ziffer 861). Sie erhalten monatlich eine Rechnung, die Ihnen später von der Versicherung erstattet wird. 

Selbstzahlende

Die Psychotherapie kann sofort und ohne Antragsformalitäten begonnen werden. Eine privat gezahlte psychotherapeutische Behandlung wird bei der Krankenkasse nicht aktenkundig. Dies kann z.B. bei einem Krankenkassenwechsel oder bei geplantem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung relevant sein. 
Selbstzahlern biete ich im Rahmen der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP-Ziffer 861) individuell vereinbarte Sätze an.